Kurzzeitpflege: Wann sie möglich ist und was sie kostet
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege in einem Heim, wenn die Pflege zu Hause für eine begrenzte Zeit nicht möglich ist. Sie ist keine Dauerlösung und kein Einzug ins Pflegeheim.
Wann besteht ein Anspruch?
Das Gesetz nennt zwei Situationen (§ 42 Abs. 1 SGB XI). Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und teilstationäre Pflege nicht ausreicht:
- Für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung – der häufigste Fall. Nach einem Krankenhausaufenthalt ist die Rückkehr nach Hause noch nicht möglich.
- In sonstigen Krisensituationen, in denen häusliche oder teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend ist – etwa wenn die pflegende Person selbst erkrankt.
Ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch nach § 42 SGB XI. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich kann aber für Kurzzeitpflege eingesetzt werden (§ 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB XI).
Wie lange?
Acht Wochen pro Kalenderjahr (§ 42 Abs. 2 SGB XI). Mehr dazu: Dauer der Kurzzeitpflege.
Was kostet sie?
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege – bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro je Kalenderjahr, den sich Kurzzeit- und Verhinderungspflege teilen (§ 42a Abs. 1 SGB XI).
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Das ist der Punkt, an dem die Rechnung für viele überraschend ausfällt.
Abgrenzung: Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tagespflege
| Leistung | Wo | Wann | Budget |
|---|---|---|---|
| Kurzzeitpflege (§ 42) | vollstationär im Heim | vorübergehend, z. B. nach dem Krankenhaus | Gemeinsamer Jahresbetrag |
| Verhinderungspflege (§ 39) | zu Hause oder stationär | wenn die Pflegeperson ausfällt | derselbe Gemeinsame Jahresbetrag |
| Tagespflege (§ 41) | tagsüber in einer Einrichtung | regelmäßig, Rückkehr abends nach Hause | eigener Leistungsbetrag |
Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein gemeinsames Budget. Was Sie für die eine nutzen, steht für die andere nicht mehr zur Verfügung.
Die Einzelfragen im Detail
- Wer bezahlt die Kurzzeitpflege? Welche Kosten die Pflegekasse übernimmt und welche drei Posten Sie selbst tragen.
- Wie lange ist Kurzzeitpflege möglich? Warum das Geld in der Regel aufgebraucht ist, bevor die acht Wochen um sind.
- Pflegegeld während der Kurzzeitpflege Die Hälfte läuft weiter. Und warum „gemeinsam“ beim Geld etwas anderes bedeutet als „jeweils“ bei der Zeit.
- Kurzzeitpflege beantragen: Ablauf Antrag, Fristen und was die Einrichtung Ihnen schriftlich aushändigen muss.
Rechtsgrundlagen und Stand
§ 42, § 42a, § 45b SGB XI. Stand: 14. Oktober 2026.
Hinweis: Diese Seite informiert und ersetzt keine Rechts- oder Leistungsberatung. Sie haben Anspruch auf eine kostenlose und unabhängige Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre Pflegekasse.